Der letzte Meter gehört noch zur Tour

Warum eine Beratung rechtlich oft erst dort endet, wo sie gefühlt schon vorbei ist

14. September 2026

Bild: KI-generiert

Wer schon einmal auf einem Gipfel gestanden ist, weiß, dass eine Bergtour nicht dort endet, wo das Ziel zum ersten Mal sichtbar wird. Oft liegen gerade auf den letzten Metern die schwierigsten Passagen. Niemand würde ernsthaft behaupten, die Tour sei bereits abgeschlossen gewesen und der Schlussanstieg habe nichts mehr damit zu tun gehabt. Die letzten Meter gehören genauso zur Bergtour wie die ersten.

Mit einer Beratung verhält es sich oft ganz ähnlich. Sobald die Entscheidung gefallen ist, empfinden viele Menschen den eigentlichen Auftrag als erledigt. Jetzt müsse nur noch der Antrag ausgefüllt oder das Formular unterschrieben werden. Was folgt, wirkt wie reine Verwaltung.

Genau hier beginnt jedoch die rechtliche Betrachtung, die sich von unserem Alltagsempfinden unterscheidet.

Der Fehler lag nicht im Rat, sondern auf den letzten Metern

Ein Berater unterstützte einen Landwirt bei einem Förderantrag. Gemeinsam wurden die Förderrichtlinien besprochen, die Voraussetzungen geprüft und schließlich das Förderansuchen ausgefüllt. Dabei unterlief ihm ein Fehler, wodurch dem Landwirt Förderungen für zwei Jahre in Höhe von rund 19.000 Euro entgingen.

Seine Berufshaftpflichtversicherung schloss reine Vermögensschäden grundsätzlich ein. Gleichzeitig enthielt sie jedoch einen Ausschluss für Schadenersatzansprüche aus beratender Tätigkeit. Der Berater vertrat daher die Ansicht, der Fehler sei nicht während der Beratung entstanden, sondern erst beim Ausfüllen des Antrags. Das sei lediglich eine administrative Tätigkeit gewesen.

Der Oberste Gerichtshof sah das anders.

Für das Recht war der Weg noch nicht zu Ende

Nach Auffassung des OGH endet eine Förderberatung nicht mit der Erläuterung der Förderrichtlinien. Wer empfiehlt, einen bestimmten Förderweg einzuschlagen, muss diesen Weg auch richtig zu Ende führen. Das Ausfüllen des Förderantrags war deshalb keine neue Tätigkeit, sondern der letzte Abschnitt derselben Beratung. Der vereinbarte Ausschluss für beratende Tätigkeiten erfasste daher den gesamten Vorgang, sodass der Versicherer nicht leisten musste.

Die Entscheidung zeigt sehr anschaulich, dass das Recht nicht jeden Arbeitsschritt isoliert betrachtet. Entscheidend ist häufig nicht, was gerade gemacht wird, sondern welchem Ziel dieser Schritt dient. Ein Formular kann wie reine Büroarbeit wirken und rechtlich dennoch Teil derselben Beratung sein.

Ein Gedanke, der weit über Förderanträge hinausreicht

Gerade deshalb betrifft diese Entscheidung weit mehr als Förderberater. Versicherungsmakler begleiten ihre Kunden bis zum Antrag, Steuerberater bis zur Steuererklärung, Unternehmensberater bis zur Umsetzung ihrer Konzepte und Finanzdienstleister bis zum Vertragsabschluss. Die Empfehlung endet oft nicht mit dem Gespräch, sondern erst dann, wenn sie richtig umgesetzt wurde.

Wer diese einzelnen Schritte gedanklich voneinander trennt, kann leicht auch seinen Versicherungsschutz falsch einschätzen. Denn Berufshaftpflichtversicherungen knüpfen häufig nicht an unsere organisatorischen Arbeitsschritte an, sondern an den rechtlichen Gesamtvorgang.

Die eigentliche Lehre dieser Entscheidung

Viele Deckungsstreitigkeiten entstehen nicht wegen komplizierter Versicherungsbedingungen. Sie entstehen, weil wir denselben Ablauf anders sehen als das Recht. Wir erkennen mehrere einzelne Etappen. Das Recht erkennt häufig einen einzigen Weg.

Vielleicht liegt genau darin die wichtigste Erkenntnis dieser Entscheidung: So wie die letzten Meter noch zur Bergtour gehören, kann auch das Ausfüllen eines Formulars noch Teil derselben Beratung sein. Wer diesen Unterschied versteht, versteht nicht nur diese OGH-Entscheidung besser, sondern auch den eigenen Versicherungsschutz.

Alle Menschen sind klug. Manche vorher. Alle nachher.

Wenn Sie Klarheit wollen

Wir sehen uns bei der Berufshaftpflicht nicht nur an, ob eine Deckung für Beratungsfehler besteht, sondern auch, wie weit der Begriff „beratende Tätigkeit“ in Ihrem Vertrag tatsächlich reicht — gerade die letzten Schritte einer Beratung, etwa das Ausfüllen von Anträgen oder Formularen, werden dabei oft übersehen.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein Mail, wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Berufshaftpflicht auch die letzten Meter Ihrer Beratung tatsächlich mitdeckt.

Quelle: OGH 7 Ob 47/26a vom 27.05.2026

Porträtfoto Andreas Baumgartner, MSc., Gründer und Versicherungsmakler bei Risk Solution

akad. Dipl. FDL

Andreas Baumgartner, MSc.

Seit über 25 Jahren im Versicherungs­wesen tätig, Prüfer in der Wirtschafts­kammer sowie Risiko- und Schadens­spezialist. Bringt seine fachliche Tiefe in jede Beratung und jeden Artikel ein.

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