Wenn zwei Ärzte unterschiedlicher Meinung sind

und 41.200 Euro dazwischenliegen

22. Juni 2026

Bild: KI-generiert

Die meisten Versicherungsfälle drehen sich um die Frage, ob eine Leistung zusteht. Dieser Fall begann dort, wo diese Frage längst beantwortet war.

Nach zwei Unfällen erhielt ein Versicherungsnehmer Taggeldleistungen aus seiner privaten Unfallversicherung. Grundlage dafür waren ärztliche Bestätigungen über die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit. Der Versicherer prüfte die Unterlagen und zahlte insgesamt mehr als 100.000 Euro aus.

Damit schien die Angelegenheit erledigt.

Erst Jahre später änderte sich die Perspektive auf den Fall grundlegend. Ein vom Versicherer eingeholtes Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsunfähigkeit wesentlich kürzer gedauert habe als ursprünglich angenommen. Aus Sicht des Gutachters bestand sie nicht über viele Monate, sondern jeweils lediglich rund drei Monate.

Plötzlich stand nicht mehr die Gesundheit des Versicherten im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob 41.200 Euro zu viel bezahlt worden waren.

Der eigentliche Konflikt lag eine Ebene tiefer

Auf den ersten Blick wirkt die Entscheidung wie ein klassischer Streit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Tatsächlich lag der Ursprung des Konflikts jedoch an einer anderen Stelle.

Der eigentliche Konflikt entstand nicht zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Er entstand zwischen zwei medizinischen Beurteilungen – und landete schließlich vor Gericht.

Es ging nicht um einen verschwiegenen Umstand. Es ging nicht um einen Betrugsvorwurf. Es ging nicht einmal um die Frage, ob Versicherungsschutz bestand. Gestritten wurde letztlich darüber, welche von zwei medizinischen Einschätzungen für die Höhe der Versicherungsleistung maßgeblich sein sollte.

Unterschiedliche medizinische Beurteilungen kommen in der Praxis immer wieder vor. Auffällig war hier jedoch die Größenordnung der Abweichung. Die beiden Einschätzungen führten nicht bloß zu leicht unterschiedlichen Ergebnissen, sondern zu einer Differenz von 41.200 Euro. Niemand landet wegen weniger Prozentpunkte vor dem Obersten Gerichtshof.

Aus einer medizinischen Einschätzung war damit längst eine wirtschaftliche Frage geworden.

Nicht jede Deckungsfrage beginnt mit einer Versicherungsbedingung. Manche beginnen mit zwei Fachleuten, die dieselbe Frage unterschiedlich beantworten.

Warum die Rückforderung möglich war

Der Versicherungsnehmer argumentierte, die Angelegenheit sei mit der Auszahlung erledigt gewesen. Die Versicherung habe die Unterlagen erhalten, geprüft und die Leistungen erbracht. Außerdem sei mittlerweile erhebliche Zeit vergangen.

Diese Überlegung ist nachvollziehbar. Die meisten Menschen verbinden mit einer Auszahlung auch eine endgültige Entscheidung. Schließlich wurde die Leistung nicht versehentlich überwiesen. Sie beruhte auf eingereichten Unterlagen, ärztlichen Bestätigungen und einer Prüfung durch den Versicherer.

Der Oberste Gerichtshof sah darin dennoch kein Anerkenntnis des Anspruchs. Ein Anerkenntnis setzt regelmäßig voraus, dass ein bestehender Streit bewusst beendet wird. Genau daran fehlte es hier. Der Versicherer hatte auf Grundlage der damals vorliegenden Informationen geleistet und erst später Anlass gesehen, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit neuerlich überprüfen zu lassen.

Damit stellte sich eine andere Frage: Was passiert, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Grundlage einer Zahlung möglicherweise nicht jener Realität entsprach, von der ursprünglich alle Beteiligten ausgegangen waren?

Die Antwort fand der Versicherer nicht im Versicherungsvertragsrecht, sondern im allgemeinen Zivilrecht. Das österreichische Recht folgt hier einem einfachen Gedanken: Wer irrtümlich mehr erhält, als ihm tatsächlich zusteht, soll diesen Mehrbetrag nicht dauerhaft behalten dürfen. Juristen sprechen hier von einem Bereicherungsanspruch. Auf genau diesen Anspruch stützte sich die Rückforderung.

Auch die vom Versicherungsnehmer eingewandte Verjährung half nicht weiter. Der Oberste Gerichtshof stellte klar, dass hier nicht mehr über einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag gestritten wurde. Die Versicherungsleistung war längst erbracht worden. Gegenstand des Verfahrens war vielmehr die Rückforderung eines Betrages, der nach Auffassung des Versicherers ohne Rechtsgrund beim Empfänger verblieben war. Gerade deshalb kam die kurze Verjährungsfrist des Versicherungsvertragsgesetzes nicht zur Anwendung.

Mehr als ein Urteil über Versicherungen

Die Entscheidung sollte allerdings nicht missverstanden werden.

Sie bedeutet weder, dass Versicherungsleistungen generell unter Vorbehalt stehen, noch dass Versicherer beliebig Jahre später bereits abgewickelte Fälle wieder aufrollen könnten. Solche Konstellationen bleiben die Ausnahme. In der überwiegenden Zahl aller Schadenfälle markiert die Auszahlung tatsächlich das Ende der Geschichte.

Bemerkenswert ist vielmehr, worüber hier tatsächlich entschieden wurde. Der Oberste Gerichtshof hatte zu beurteilen, ob eine Überzahlung zurückgefordert werden darf. Nicht zu entscheiden war hingegen, weshalb die medizinischen Einschätzungen so deutlich voneinander abwichen oder ob daraus allenfalls weitere rechtliche Konsequenzen entstehen könnten. Ein Gerichtsverfahren beantwortet immer nur jene Fragen, die ihm tatsächlich vorgelegt werden. Die übrigen bleiben offen.

Die eigentliche Erkenntnis des Falles

Der Fall zeigt, wie eng Medizin, Versicherung, Recht und wirtschaftliche Folgen manchmal miteinander verbunden sind. Ein Arzt beurteilt eine Arbeitsunfähigkeit zunächst aus medizinischer Sicht. Der Versicherer stützt darauf seine Leistung. Für den Versicherten bedeutet diese Leistung finanzielle Sicherheit in einer schwierigen Phase. Niemand erstellt ein Attest mit dem Ziel, Jahre später einen Rechtsstreit über 41.200 Euro auszulösen.

Und dennoch kann genau das geschehen.

Aus einer medizinischen Einschätzung wird eine Versicherungsleistung. Aus der Versicherungsleistung entsteht eine wirtschaftliche Konsequenz. Und aus dieser wirtschaftlichen Konsequenz schließlich ein Gerichtsverfahren.

Je größer die wirtschaftlichen Folgen einer medizinischen Einschätzung sind, desto wichtiger wird ihre Genauigkeit.

Vielleicht liegt genau darin die eigentliche Erkenntnis dieser Entscheidung. Bei Personenversicherungen geht es oft nicht nur um die Frage, ob geleistet wird. Manchmal geht es darum, ob die Grundlage dieser Leistung auch Jahre später noch Bestand hat.

Wäre aufgrund derselben medizinischen Einschätzung ursprünglich zu wenig bezahlt worden, würde kaum jemand bestreiten, dass der Versicherungsnehmer den Fehlbetrag nachfordern dürfte. Das Recht schützt daher weder den Versicherer noch den Versicherungsnehmer. Sein Ziel ist deutlich einfacher und zugleich deutlich anspruchsvoller: Am Ende soll jener Betrag bezahlt werden, der nach den tatsächlichen Umständen geschuldet war. Nicht mehr. Aber auch nicht weniger.

Wenn Sie Klarheit wollen

Wir sehen uns bei Personenversicherungen nicht nur an, ob geleistet wird, sondern auch, auf welcher Grundlage — denn gerade bei Unfall- und Krankenversicherungen entscheidet die Genauigkeit ärztlicher Einschätzungen oft über erhebliche Beträge.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein Mail, wenn Sie wissen möchten, wie tragfähig die Grundlagen Ihrer Personenversicherung wirklich sind.

Quelle: OGH 7 Ob 1/26m vom 27.05.2026

Porträtfoto Andreas Baumgartner, MSc., Gründer und Versicherungsmakler bei Risk Solution

akad. Dipl. FDL

Andreas Baumgartner, MSc.

Seit über 25 Jahren im Versicherungs­wesen tätig, Prüfer in der Wirtschafts­kammer sowie Risiko- und Schadens­spezialist. Bringt seine fachliche Tiefe in jede Beratung und jeden Artikel ein.

Schlüsselbund liegt auf einer Holzkonsole im Eingangsbereich einer hellen modernen Wohnung
Blick durch eine offene Zimmertür in ein helles, elegantes Hotelzimmer mit weichem Tageslicht