Gender-Gap im Pensions­bereich am grössten

Die Zahlen aus dem Jahr 2020 zeigen für Österreichs Frauen ein mehr als nur ernüchterndes Bild.

Gender-Gap im Pensionsbereich am grössten

Die Zahlen aus dem Jahr 2020 zeigen für Österreichs Frauen ein mehr als nur ernüchterndes Bild. Im Vergleich zu Männern liegen die Einkünfte um 21 Prozent, das Vermögen um 23 Prozent und die Pensionsansprüche gar um 42 Prozent niedriger. 1.172 Euro brutto betrug 2020 die durchschnittliche ASVG Pension für Frauen, 2.022 Euro jene von Männern. Regierungsseitig versprach man nun mit dem am 1.1.2022 in Kraft getretenen „Frühstarterbonus“ Abhilfe zu schaffen, speziell Frauen „würden dadurch deutlich mehr Geld in der Pension bekommen“. In einem anderen Bereich, wo es für Mütter um tatsächlich empfindlich höhere Rentenansprüche geht, herrscht dagegen abseits von Verhandlungsankündigungen weiterhin politischer Stillstand. Die bereits lange schon avisierte Automatisierung des sogenannten „Pensionssplittings“ liegt immer noch auf Eis. Um diese Option zu nutzen, müssen Eltern immer noch selbst aktiv werden und dürfen dabei keinesfalls eine wesentliche Beantragungsfrist versäumen.

Vielfältige Ursachen für geringere Frauenpensionen

Die nachstehenden Gründe für die geringen Rentenansprüche von Frauen gegenüber Männern sind vielfältig und vordergründig mit der Kindererziehung in Verbindung zu bringen:

  • geringerer Stundenlohn
  • deutlich mehr Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse
  • Kinderbetreuung ohne Erwerbseinkommen
  • früherer Antritt der Alterspension (im Jahr 2020 faktisch um 2,6 Jahre, dadurch kürzere Beitragszahlung = geringere Leistung)
  • Die letzten Pensionsreformen, die vor allem Teilzeitbeschäftigte (sogar Jahrzehnte rückwirkend) schlechter gestellt haben.

Paradoxerweise führt aber auch ein Privileg zu geringeren Pensionsleistungen. Frauen dürfen derzeit noch im Gegensatz zu Männern (65. Lebensjahr) mit dem 60. Lebensjahr ihre gesetzliche Alterspension antreten. Das wiederum rächt sich bei der Höhe der Rente, weil dadurch weniger lange in das Pensionssystem eingezahlt wird.

Neuer Frühstarterbonus – tatsächlich auf Frauen zugeschnitten?

Pensionssplitting – Antragsfrist nicht verpassen

Beim Pensionssplitting können während der ersten 7 Lebensjahre des gemeinsamen Kindes Pensionsansprüche vom „intensiver“ erwerbstätigen Elternteil auf jenen, welcher sich verstärkt der Kindererziehung widmet, übertragen werden. Auf den Punkt gebracht bedeutet das Pensionsansprüche – unwiderrufliche auch im Falle einer Trennung – fair zu teilen. Die Eheschließung ist dabei keine Voraussetzung.

Beispiel: Ein Vater lukriert in den ersten 7 Lebensjahren seiner Tochter ein jährliches Bruttoeinkommen in Höhe von durchschnittlich 60.000 Euro. Seinem gesetzlichen Pensionskonto werden daraus insgesamt 7.476 Euro an Jahrespensionsanspruch zugeschrieben. Diese Summe kann er jetzt bis zur Hälfte (= 3.738 Euro) mit der Mutter teilen bzw. auf deren Pensionskonto übertragen lassen. Grundsätzlich kann für jedes einzelne Jahr die Teilung des erworbenen Rentenanspruchs zwischen 0 und 50 Prozent individuell festgelegt werden. Achtung! Das Pensionssplitting muss spätestens vor Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes schriftlich bei der Pensionsversicherung beantragt werden. Ansprüche bereits älterer Kinder können zu diesem Zeitpunkt ebenfalls noch vollständig übertragen werden. Man darf dabei bis zu 14 Jahre insgesamt teilen.

Tipp – Rechtzeitig informieren und handeln

Beim Thema Alterspension sollte man sich geschlechterunabhängig nicht auf politische Versprechen verlassen, sondern innerhalb der Familie nach möglichst optimalen Lösungen suchen. Wenn beim Pensionssplitting Ansprüche vom Bezieher einer verhältnismäßig hohen Rente auf eine vergleichsweise geringe umgeschichtet werden, führt das in der Regel zu nicht unerheblichen steuerlichen Vorteilen innerhalb der Familie.

(Datenquelle: Sozialministerium)

Wir hoffen, dass wir mit dem aktuellen Thema eine kurze Zeit Ihre Gedanken in andere Bahnen lenken können. Für Ihre Fragen und Anliegen stehen wir natürlich wie immer gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen.

Andreas Baumgartner, MSc
Geschäftsführer

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