Bild: KI-generiert
Die meisten Enttäuschungen im Schadenfall entstehen nicht durch den Schaden selbst, sondern durch falsche Vorstellungen vom Versicherungsschutz. Viele Menschen gehen davon aus, dass eine Versicherung einen Schaden ersetzt, sobald das Ereignis grundsätzlich zum Vertrag passt. Tatsächlich entscheidet jedoch nicht der Schaden über den Versicherungsschutz, sondern das, was bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Der Schaden schafft keine neuen Rechte. Er zeigt lediglich, ob Erwartung und Versicherungsschutz tatsächlich übereinstimmen.
Genau deshalb erleben Versicherungsnehmer im Schadenfall manchmal Überraschungen. Nicht weil der Versicherer seine Meinung ändert, sondern weil sich erst dann zeigt, welche Risiken tatsächlich versichert sind und welche bewusst außerhalb des Versicherungsschutzes liegen. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Bauwesenversicherung verdeutlicht diesen Unterschied besonders anschaulich.
Versicherungsschutz ist immer eine Frage der Vereinbarung
Jede Versicherung beschreibt zunächst, welche Risiken sie übernimmt. Gleichzeitig legt sie fest, welche Risiken bewusst ausgeschlossen werden. Diese Abgrenzung ist weder eine juristische Spitzfindigkeit noch eine versteckte Einschränkung. Sie bildet die Grundlage dafür, dass Versicherungsrisiken kalkulierbar bleiben und beide Vertragsparteien wissen, worauf sich der Versicherungsschutz erstreckt.
Gerade bei Bauvorhaben entstehen häufig Erwartungen, die über den tatsächlichen Versicherungsschutz hinausgehen. Viele Bauherren nehmen an, dass eine Bauwesenversicherung sämtliche Schäden auf der Baustelle ersetzt. Tatsächlich bietet sie einen umfassenden Schutz, jedoch keine Absicherung gegen jedes denkbare Ereignis. Ob Deckung besteht, ergibt sich stets aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Der Fall
Von einer versperrten Baustelle wurden Baumaterialien gestohlen. Die Bauherren verlangten vom Versicherer Ersatz für die gestohlenen Sachen und die daraus entstandenen Folgekosten. Der Versicherer lehnte die Leistung ab, weil die Versicherungsbedingungen den Verlust versicherter Sachen durch Diebstahl ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausschlossen.
Die Bauherren vertraten hingegen die Auffassung, dieser Ausschluss erfasse lediglich einen einfachen Diebstahl, nicht jedoch einen Einbruchsdiebstahl.
Warum der Oberste Gerichtshof anders entschied
Der Oberste Gerichtshof folgte dieser Argumentation nicht. Nach seiner Auffassung umfasst der in den Versicherungsbedingungen verwendete Begriff „Diebstahl“ auch den Einbruchsdiebstahl. Da die Bedingungen den Verlust durch Diebstahl ausdrücklich ausschlossen und keine abweichende Definition enthielten, bestand für die gestohlenen Baumaterialien kein Versicherungsschutz.
Dieses Ergebnis entsprach auch dem Aufbau der Versicherungsbedingungen. Sie schlossen nicht nur Diebstahl, sondern mehrere Vermögensdelikte vom Versicherungsschutz aus. Daraus wurde deutlich, dass der Versicherer diese Risiken bewusst nicht übernehmen wollte.
Was dieses Urteil für die Praxis bedeutet
Aus unserer Erfahrung entstehen Missverständnisse im Schadenfall selten deshalb, weil Versicherungsbedingungen unverständlich wären. Häufiger wird ihre praktische Bedeutung unterschätzt. Viele Versicherungsnehmer beschäftigen sich erst dann mit den Vertragsbedingungen, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich der vereinbarte Versicherungsschutz jedoch nicht mehr verändern.
Deshalb empfehlen wir, bereits beim Vertragsabschluss zu klären, welche Risiken tatsächlich abgesichert werden sollen und welche bewusst beim Versicherungsnehmer verbleiben. Erst wenn diese Frage beantwortet ist, lässt sich beurteilen, ob der gewählte Versicherungsschutz den eigenen Bedürfnissen entspricht.
Fazit
Versicherungsschutz entscheidet sich nicht erst im Schadenfall. Er wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt. Der Schaden zeigt lediglich, ob die damaligen Erwartungen und die vereinbarten Bedingungen tatsächlich übereinstimmen.
Die meisten Enttäuschungen im Schadenfall entstehen deshalb nicht durch den Schaden selbst, sondern durch falsche Vorstellungen vom Versicherungsschutz.
Wenn Sie Klarheit wollen
Wir sehen uns nicht nur an, ob ein Risiko versichert ist, sondern auch, welche Ausschlüsse im Vertrag stehen und ob Ihre Erwartung an den Versicherungsschutz tatsächlich damit übereinstimmt.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein Mail, wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Bauwesenversicherung auch das abdeckt, was Sie sich darunter vorstellen.
Quelle: OGH 7 Ob 62/26g vom 24.06.2026
