Was ist neu im Jahr 2022?
Wie jedes Jahr traten auch zum Jahreswechsel 2021/2022 eine Vielzahl an Neuerungen in Kraft. Wir haben Ihnen einige der unserer Meinung nach Wichtigsten zusammengefasst. Zur Info: Haben wir kein Datum vermerkt, so gilt die jeweilige Regelung ab 01. Jänner 2022.
ALLGEMEIN
Keine Finanzamtsbestätigungen mehr
Impfpflicht
E-Rezept Medikamente
Bundespräsidentenwahl
Neue Pistenregeln in Italien
Seit 1. Jänner 2022 gelten in Italien und Südtirol verschärfte Sicherheitsbestimmung auf den Skipisten.
#1) Für die Benützung der Skipisten ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, die im Falle eines Unfalles Schäden oder Verletzungen Dritter übernimmt. (Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Haftpflichtversicherung Skiunfälle deckt, können Sie sich gerne bei uns melden.)
#2) Skifahrer und Snowboarder unter 18 Jahre müssen einen CE-zertifizierten Helm tragen.
#3) Es gelten 0,5 Promille auf der Skipiste.
ARBEITER & ANGESTELLTE
Lohnsteuersenkung
Geringfügigkeitsgrenze steigt
Entlastung kleinerer Einkommen
Aus für die abschlagsfreie Pension
Neu: Frühstarterbonus
Egal ob vorzeitige Rente oder Antritt zum gesetzlich vorgesehenen Alter. Unter folgenden Voraussetzungen erhöht sich aufgrund einer Erwerbstätigkeit vor dem 20. Lebensjahr die entsprechende Pension um jeweils einen Euro pro Monat brutto:
- Mindestens 12 Erwerbsmonate vor dem 20. Lebensjahr
- Insgesamt mindestens 25 Jahre Erwerbstätigkeit
- Maximale Anrechnung 60 Monate (= 60 € Pensionserhöhung pro Monat)
SOZIALES
Möglichkeit der Sterbeverfügung
Erhöhung Pflegegeld
Durch die Erhöhung von 1,8 Prozent erhält man 2022 in der ersten Pflegestufe 165,40 € und in der höchsten Pflegestufe 1.776,50 pro Monat ausbezahlt.
Pflegestufe | Betrag in Euro monatlich |
1 | 165,40 € |
2 | 305,00 Euro |
3 |
475,20 Euro |
4 |
712,70 Euro |
5 |
968,10 Euro |
6 |
1.351,80 Euro |
7 |
1.776,50 Euro |
Erhöhung Familienbonus
AUTOFAHRER
Ökosoziale Steuerreform und Klimabonus
Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform werden ab 1. Juli 2022 fossile Brennstoffe mit 30 € pro Tonne CO2 besteuert. Diese Mehrkosten führen dazu, dass Diesel und Benzin um bis zu 9 Cent pro Liter teurer werden.
Als Ausgleich dazu wird es einen regionalen Klimabonus geben. Dieser setzt sich aus einem Sockelbetrag von 100 € und einem Regionalausgleich zusammen. Die tatsächliche Höhe hängt von der Erreichbarkeit des Hauptwohnsitzes mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab und wie gut die Infrastruktur der Region ist.
Grenzwert NoVA sinkt
Mit 1.1.2022 wurde erneut die Formel für die Berechnung der NoVA verschärft und auf einen CO2-Abzugsbetrag von 107 g/km gesenkt, der Malus-Grenzwert sinkt von 200 auf 185 g CO2 pro Kilometer.
Dies ergibt eine neue Berechnungsformel:
(CO2-Ausstoß – 107):5 = Steuersatz in Prozent (Höchststeuersatz 60 %)
Bemessungsgrundlage x Steuersatz
+ (60 € je g CO2 über 185 g/km)
– 350 €
= Nova
Übergangsregelung: Wurde der Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen und wird das Fahrzeug vor dem 1. Mai 2022 geliefert, kann die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage angewendet werden.
Motorbezogene Versicherungssteuer
Mit Stichtag 1. Juli 2021 unterliegen auch leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 (kleine LKW, Pick-Ups, Kastenwägen, …) der NoVA mit folgender Berechnungsformel:
(CO2-Ausstoß – 165) : 5 = Steuersatz in %
Übersteigt der CO2-Ausstoß 253 g/km erhöht sich die Steuer um 50 € für jedes Gramm über diesem Grenzwert.
Vignettenpreise 2022
Fahrzeugkategorie | 10-Tages-Vignette | 2-Monats-Vignette | Jahres-Vignette |
Motorrad | 5,60 € | 14,10 € | 37,20 € |
Pkw und Lkw bis einschließlich 3,5 t |
9,60 € | 28,20 € | 93,80 € |
Andreas Baumgartner, MSc
Geschäftsführer
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