Bild: KI-generiert
Gerichte beurteilen die Vergangenheit. Risikomanagement entscheidet über die Zukunft.
Würden Sie eine Risikoentscheidung davon abhängig machen, wie ein Gericht in einigen Jahren urteilen wird? Wahrscheinlich nicht. Dennoch entsteht nach der Veröffentlichung höchstgerichtlicher Entscheidungen oft genau dieser Eindruck. Ein Urteil scheint plötzlich zu zeigen, welches Verhalten richtig oder falsch gewesen wäre. Tatsächlich beantworten Gerichte jedoch eine Rechtsfrage, nachdem ein Schaden bereits eingetreten ist. Risikomanagement verfolgt eine andere Aufgabe: Es muss Entscheidungen treffen, lange bevor überhaupt feststeht, ob jemals ein Schaden entstehen wird.
Der Maßstab einer guten Entscheidung
Ob eine Entscheidung gut war, lässt sich nicht danach beurteilen, wie sie ausgegangen ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob sie auf Grundlage der Informationen getroffen wurde, die im Entscheidungszeitpunkt vernünftigerweise zur Verfügung standen. Wer die Qualität einer Entscheidung erst anhand eines späteren Gerichtsurteils bewertet, verwechselt die Sicherheit des Rückblicks mit der Unsicherheit der Zukunft.
Ein OGH-Urteil als Beispiel
Das Urteil des Obersten Gerichtshofes 7 Ob 80/26d vom 24. Juni 2026 verdeutlicht diesen Unterschied. Ein Hauseigentümer befand sich zwei Wochen auf Urlaub und ließ die Hauptwasserzufuhr geöffnet. Während seiner Abwesenheit wurde das Haus regelmäßig von seiner Tochter betreten und genutzt. Nach einem erheblichen Leitungswasserschaden verweigerte der Versicherer zunächst seine Leistung.
Der Oberste Gerichtshof entschied zugunsten des Versicherungsnehmers. Ausschlaggebend war die konkrete Formulierung der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Diese bezogen sich auf „nicht bewohnte beziehungsweise nicht benutzte Baulichkeiten“. Weil das Haus weiterhin genutzt wurde, sah das Gericht die vereinbarte Sicherheitsobliegenheit im konkreten Fall nicht als verletzt an.
Juristisch überzeugt diese Entscheidung. Für die ursprüngliche Risikoentscheidung des Versicherungsnehmers kam sie jedoch zwangsläufig Jahre zu spät.
Ausnahmen erkennt man meist erst nach dem Schaden
Vor seiner Urlaubsreise konnte niemand wissen, dass ausgerechnet diese Formulierung der Versicherungsbedingungen später den Ausschlag geben würde. Ebenso wenig ließ sich vorhersehen, wie sie höchstgerichtlich ausgelegt werden würde.
Ob ein Sachverhalt tatsächlich eine Ausnahme darstellt, zeigt sich meist erst nach dem Schaden.
Gerade deshalb erscheint es uns problematisch, eigene Entscheidungen auf die Hoffnung zu stützen, der eigene Fall werde später ebenfalls als Ausnahme beurteilt. Eine günstige Vertragsauslegung kann im Einzelfall zum Erfolg führen. Sie eignet sich jedoch nicht als Grundlage für verantwortungsvolles Risikomanagement.
Belastbare Risikostrategien entstehen vorher
Wir empfehlen, Zeit in die Auswahl geeigneter Versicherungsbedingungen zu investieren, Risikofragen sorgfältig zu beantworten und die Versicherungsprämie so zu wählen, dass im Ernstfall möglichst klare Verhältnisse bestehen. Diesen Versicherungsschutz sollte niemand davon abhängig machen wollen, ob eine Sicherheitsmaßnahme zehn Sekunden kostet.
Wer vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen nicht beachtet, schwächt seine eigene Position erheblich. Darauf zu vertrauen, dass ein Gericht Jahre später eine Vertragsklausel zu seinen Gunsten auslegt, halten wir nicht für eine belastbare Risikostrategie.
Dabei geht es letztlich gar nicht um einen offenen Hauptwasserhahn. Es geht um die grundsätzliche Frage, worauf wir unsere Entscheidungen stützen: auf das, was wir heute vernünftigerweise wissen können, oder auf die Hoffnung, dass sich Jahre später doch noch eine günstige rechtliche Beurteilung ergibt.
Die eigentliche Lehre
Der Wert dieses OGH-Urteils liegt aus unserer Sicht nicht darin, dass der Versicherungsnehmer letztlich Recht bekommen hat. Sein Wert liegt darin, den Unterschied zwischen juristischer Beurteilung und verantwortungsvoller Risikoentscheidung sichtbar zu machen.
Ein Gericht kann feststellen, dass Sie Recht hatten. Es kann Ihnen jedoch niemals die Jahre zurückgeben, in denen Sie darauf warten mussten.
Alle Menschen sind klug. Manche vorher. Alle nachher.
Wenn Sie Klarheit wollen
Bei der Eigenheim- und Haushaltsversicherung sehen wir uns nicht nur an, ob eine Sicherheitsobliegenheit vereinbart ist, sondern auch, wie sie konkret formuliert ist und was das für Ihr Verhalten im Alltag bedeutet — der Unterschied zwischen „bewohnt“ und „unbewohnt“ kann im Schadenfall über die gesamte Deckung entscheiden.
Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein Mail, wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Sicherheitsobliegenheiten im Alltag tatsächlich eingehalten werden — bevor ein Gericht das für Sie klären muss.
Quelle: OGH 7 Ob 80/26d vom 24.06.2026

